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Aktuelles aus Quedlinburg: Standsicherheit von Grabmalen wird überprüft

Die Welterbestadt Quedlinburg hat für die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen, dem Zentralfriedhof Quedlinburg und den Friedhöfen in Bad Suderode und Gernrode, wieder eine Fachfirma beauftragt.

Die Untersuchungen erfolgen ab Dienstag, 21. Mai und werden voraussichtlich am Freitag, 24. Mai abgeschlossen sein.

Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Friedhofsträger verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Grabsteine nicht umstürzen können.

Verschiedene Witterungsverhältnisse oder Absenkungen des Erdreiches können beispielsweise die Standsicherheit der Grabmale herabsetzen. Aber auch die Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel kann im Laufe der Jahre Mängel aufweisen. Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird. So darf ein Grabstein nicht schwanken oder gar umfallen, wenn am oberen Ende eine Druckkraft von 300 Newton (30 kg) ausgeübt wird. Grabsteine, die bei der fachtechnischen Prüfung als nicht standsicher eingestuft werden, werden mit einem Hinweis-Aufkleber versehen. Die Friedhofsverwaltung informiert die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen darüber und fordert diese auf, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen.

Welterbestadt Quedlinburg, 17. Mai 2024

Herausgeber:
Welterbestadt Quedlinburg
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien

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