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Neu in der Stadt

Willkommen in der Welterbestadt Quedlinburg. Wir freuen uns, Sie als Neubürgerin oder Neubürger in unserer Stadt begrüßen zu dürfen und bieten Ihnen mit diesem Bereich unserer Internetseite einen Überblick über wichtige Informationen für Ihre Anfangszeit in der Welterbestadt Quedlinburg.

Quedlinburg, die ehemalige Königspfalz und Mitglied der Hanse, ist eine charmante mittelalterliche Stadt, die über 1.000 Jahre alt ist. Am Nordrand des Harzes gelegen, empfängt sie ihre Besucher mit verwinkelten Gassen, altem Kopfsteinpflaster und großzügigen, von Fachwerkhäusern umgebenen Plätzen. Dominiert wird die Stadt vom massiven Sandsteinfelsen mit den Klostergebäuden und der romanischen Kirche St. Servatii. Vor über 1.000 Jahren begann hier die deutsche Geschichte.

Willkommensgespräch

Nachfolgend finden Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für einen Umzug nach Quedlinburg. Bei speziellen Fragen helfen wir Ihnen im Familienzentrum Quedlinburg gerne weiter. Schreiben Sie bitte an Samantha.mantel@quedlinburg.de oder Klaus.mansfeldt@quedlinburg.de.

Das Familienzentrum befindet sich am Marktplatz unter der Adresse "Markt 2". Wenn Sie vor dem Rathaus stehen, ist es auf der rechten Seite, bevor Sie durch den kleinen Tunnel gehen. Egal, ob Sie essentielle Fragen haben, z.B. wie Sie Ihr Kind in einer Schule anmelden, oder kleinere Fragen, z.B. wie Sie einen Sportverein oder eine Aktivität für sich oder Ihre Familie finden, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Menschen kennenlernen

Wenn man in eine neue Gegend zieht, ist es nicht immer einfach, mit den Einheimischen in Kontakt zu kommen.

Dazu bietet das Familienzentrum montags von 9 bis 10:30 Uhr und dienstags von 10 bis 12 Uhr einen Elterntreff oder eine Krabbelgruppe an, wenn Sie schwanger sind oder kleine Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren haben. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Voranmeldung möglich.

Ansonsten ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein, Kulturverein, Chor etc. eine gute Möglichkeit, Leute aus der Umgebung kennen zu lernen. Wir stellen gerne den Kontakt zu Ihrem Hobby her. Bitte beachten Sie die Liste der örtlichen Vereine.

Anmeldung in der Stadt

Wer in die Welterbestadt Quedlinburg zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt ist eine schriftliche Bestätigung des Vermieters oder einer von ihm bevollmächtigten Person (Vermieterbestätigung) vorzulegen. Ihr Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann Ihren Einzug auch direkt bei der Meldebehörde bestätigen.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters und, wenn der Vermieter nicht der Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  • Datum des Einzugs,
  • Anschrift der Wohnung und
  • Namen der meldepflichtigen Personen nach § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).

Zur Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.

Über die Anmeldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Bestätigung (amtliche Meldebestätigung). Eine Online-Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bitte kommen Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Öffnungszeiten direkt zum Einwohnermeldeamt.

Montag: 9:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9:00 - 13:00 Uhr

Kindergarten

In Sachsen-Anhalt ist der Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) geregelt. Jedes Kind hat bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Der Besuch ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Kindertagesstätten sollen durch Bildung, Erziehung und Betreuung die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder anregen, ihre sozialen Kompetenzen fördern und Benachteiligungen ausgleichen. Kinder mit Behinderungen oder Benachteiligungen im sozial-emotionalen Bereich sollen gezielt gefördert werden.

Da die Lebenssituation von Kindern und ihren Familien einem raschen gesellschaftlichen Wandel unterliegt, Kinder häufig in Kleinstfamilien aufwachsen und sich die Rahmenbedingungen in den Familien verändern, müssen Kindertageseinrichtungen zunehmend familienergänzende Aufgaben übernehmen. Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit jeder Kindertagesstätte sind in Konzeptionen für die jeweilige Kindertagesstätte verankert. Die integrative Betreuung von Kindern mit Behinderungen ist in den Kindertagesstätten "Eigen-Sinn", "Sonnenkäfer" und im Montessori Kinderhaus möglich.

Anmeldung

Neben den Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft gibt es in der Welterbestadt Quedlinburg Kindertagesstätten in Trägerschaft der AWO, der Lebenshilfe, des DRK und des CVJM. Das Wahlrecht der Eltern ist auf freie Plätze beschränkt. Es wird empfohlen, vor der Anmeldung des Kindes ein Gespräch mit der gewünschten Kindertagesstätte zu führen. Eine Liste der Kindergärten finden Sie hier.

Wenn Sie sich für einen Kindergarten Ihrer Wahl entschieden haben und mit dem Kindergarten einen Termin vereinbart haben, findet die Anmeldung im Grünhagenhaus (Markt 2) statt. Eine Terminvereinbarung ist auch per E-Mail möglich: kita@quedlinburg.de

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde
  • Impfpass (Ihr Kind MUSS gegen Masern geimpft sein),
  • Ärztliches Untersuchungsheft,
  • Sorgerechtserklärung (falls erforderlich) und
  • Kindergeldbescheid (falls vorhanden)

Die Anmeldung sollte mindestens einen Monat vor dem Aufnahmetermin erfolgen. Die Gebühren für Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg finden Sie hier.

Für Kindergärten, die nicht in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg sind, wenden Sie sich bitte direkt an diese.

Grundschule

In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. In der 4. Klasse erhalten Sie eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung für Ihr Kind. Die Schullaufbahnempfehlung dient als Orientierungshilfe, die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes liegt bei Ihnen. Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder verpflichtend. In Quedlinburg gibt es 5 Grundschulen. Welche Schule Sie besuchen können, hängt davon ab, wo Sie in Quedlinburg wohnen. Bitte suchen Sie Ihre Straße und die entsprechende Schule mit Hilfe dieses Dokuments: Schulbezirke der Grundschulen.

Um Ihr Kind anzumelden, wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat der Schule. Die Kontaktdaten der Schule finden Sie hier.

Hort

Um einen Hortplatz zu bekommen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Personen in der Stadtverwaltung. Sie finden die Kontakte hier.

Sekundarschule und Gymnasium

Informieren Sie sich, welche Schulform für Ihr Kind geeignet ist. Die weiterführenden Schulen in Quedlinburg finden Sie hier, unter "Gymnasium" und "Sekundarschulen".

Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie ihn anmelden. Ihr Hund wird dann in ein zentrales Register eingetragen. Wenn Sie Ihren Hund anmelden, melden Sie sich auch zur Hundesteuer an. Die Hundesteuer wird von der Gemeinde erhoben. Alle Informationen finden Sie hier.