Inhalt

Schiedsstelle

Schiedspersonen führen auf Antrag Schlichtungsverfahren im Bereich bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) oder im Strafrecht (z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung) durch.

Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnhaft ist. Die Schlichtung ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Das Schlichtungsverfahren soll die Gerichte entlasten und dazu führen, dass die streitenden Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung finden.

Seit 1. November 2017 hält die Welterbestadt Quedlinburg eine Schiedsstelle für die Kernstadt zzgl. ihrer Ortsteile Bad Suderode, Stadt Gernrode, Morgenrot, Münchenhof und Quarmbeck vor. Ihr Sitz befindet sich in der Außenstelle der Stadtverwaltung Quedlinburg im Rathaus des Ortsteils Gernrode, 1. OG, Raum 8. Betreut wird die Schiedsstelle durch die vorsitzende Schiedsperson, Klaus Mansfeldt.

Mögliche Änderungen werden rechtzeitig hier und im Amtsblatt der Welterbestadt Quedlinburg bekannt gegeben. Während dieser Sprechzeiten erreichen Sie die Schiedsstelle telefonisch unter 039485 930 10. Außerhalb dieser festen Bürozeiten erreichen Sie die Schiedspersonen per E-Mail an schiedsstelle@quedlinburg.de.

Weiterhin können Sie bei Bedarf Ihre Anfragen an die Stadtverwaltung Quedlinburg, hier: Anita Kirsche unter 03946/905-558 richten, welche diese an die Schiedspersonen weiterleitet.