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Flächennutzungsplan

Ein Flächennutzungsplan (FNP) sollte das gesamte Gemeindegebiet umfassen und stellt die langfristig geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.
Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.

Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet überarbeitet. Dennoch stellt der rechtswirksame Plan von 1998 zur Zeit noch die gültigen Planungsabsichten dar.

Beachten Sie bitte, dass derzeit etliche Änderungen zu diesem rechtswirksamen Plan vorhanden sind.