Schöffenwahl 2023
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Welterbestadt Quedlinburg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Quedlinburg und den Strafkammern des Landgerichts Magdeburg
Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in der Sitzung am 20.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Magdeburg und das Amtsgericht Quedlinburg gefasst (Beschluss Vorlage Nr.: BV-StRQ/015/23).
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit
von Donnerstag, 01. Juni 2023 bis Donnerstag, 08. Juni 2023
zu jedermanns Einsicht
im Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg, Zimmer 32, Markt 1 in 06484 Quedlinburg
am 01.06.23 und 08.06.23 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr;
am 02.06.23 und 05.06.23 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr;
am 06.06.23 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Stadtverwaltung Quedlinburg, Markt 1, Zi. 32, 06484 Quedlinburg) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Weiterführende Informationen zum Schöffenamt sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.