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Kindertagesstätten und Schulen

Liebe Eltern, 

hier finden Sie Informationen über die Kindertagesstätten, Horte, Grundschulen sowie weiterführende Schulen, Ansprechpersonen sowie Adressen und vieles mehr.

Aufgaben der Kinderbetreuung

In Sachsen-Anhalt ist der Rechtsanspruch der Kinderbetreuung in Kindereinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) geregelt.
Jedes Kind hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Anspruch auf einen Platz in einer Kita.
Kindereinrichtungen (Kitas) sollen durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und Benachteiligungen ausgleichen. Kinder mit Behinderungen oder mit Benachteiligungen im Sozial-emotionalen Bereich sollen gezielt gefördert werden.
Da sich die Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien in einem rasanten gesellschaftlichen Wandel befinden, Kinder häufig in Kleinstfamilien aufwachsen und sich die Rahmenbedingungen in den Familien verändern, haben die Kitas zunehmend auch familienergänzende Aufgaben zu übernehmen.
Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit jeder Kita sind in Konzepten für die jeweilige Kita verankert.
Eine integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung ist in den Kitas "Eigen-Sinn", "Sonnenkäfer" und im Montessori Kinderhaus möglich.

Anmeldeverfahren Kindertagesstätten

Die Betreuung in den Kitas in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg ist in den Benutzungs- und der Gebührensatzungen geregelt. Neben den Kita in kommunaler Trägerschaft werden in der Welterbestadt Quedlinburg Kitas in Trägerschaft der AWO, der Lebenshilfe, des DRK und des CVJM vorgehalten. Das Wahlrecht der Eltern ist auf die freien Kapazitäten beschränkt. Es wird empfohlen, vor der Anmeldung des Kindes ein Elterngespräch in der Wunschkita zu vereinbaren.
Die Anmeldung mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages erfolgt für die kommunalen Kitas in der Stadtverwaltung im
Grünhagenhaus und für die Kitas in freier Trägerschaft in der Kita des jeweiligen Trägers. Sie soll mindestens einen Monat vor dem Aufnahmetermin erfolgen.

Digitalpakt Schule

Im Rahmen der Medienbildungskonzepte der 5 Grundschulen erhält die Welterbestadt Quedlinburg vom Land Sachsen-Anhalt aus dem o.g. Förderprogramm für alle zuwendungsfähigen Ausgaben eine 90%ige Förderung.

Fördermaßnahmen:

Aufbau und Verbesserung der passiven und aktiven Infrastrukturkomponenten an der

  • Marktschule
  • Neustädter Grundschule
  • Grundschule am Heinrichsplatz
  • Integrationsgrundschule „Am Kleers“
  • Grundschule Gernrode

Das geschätzte und bewilligte Ausgabevolumen beträgt rd. 381.000 €.

Förderschwerpunkt sind der Aufbau sowie die Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung und die Aufwendungen für schulisches WLAN in den Einrichtungen.

Ergänzend können digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen, Anzeige-Interaktionsgeräte und digitale Arbeitsgeräte beschafft werden. Nachrangig ist die Beschaffung von mobilen Endgeräten.

Mit der Bereitstellung von „Interaktiven Tafeln“ ist bereits in allen Grundschulen ein wichtiger Baustein für die unterrichtsbegleitende digitale Arbeit geschaffen.

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