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Ausgleichsbetrag für Bodenwerterhöhung im Sanierungsgebiet - Ablösevereinbarung

Seit 1991 hat die Welterbestadt Quedlinburg das „Sanierungsgebiet Quedlinburger Innenstadt“ förmlich festgelegt. Damit begann eine strukturierte Stadtsanierung.

Spätestens nach Aufhebung des Sanierungsgebietes - voraussichtlich im Jahr 2036 - müssen Grundstückseigentümer gemäß BauGB einen Ausgleichsbetrag für die Bodenwerterhöhungen zahlen.

Wenn Sie ein Grundstück im Sanierungsgebiet besitzen und wissen möchten, was in Ihrem konkreten Einzelfall gilt, können Sie sich hierzu beraten lassen. Hierfür können Sie über die Schaltfläche auf der rechten Seite einen Termin vereinbaren. 

Weitere Informationen zu den Ausgleichsbeträgen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ausgleichsbeträge

Halberstädter Straße 45
06484 Quedlinburg

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