Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Sprechzeiten
Dienstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Allgemeine Informationen
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel
- nicht bereits verheiratet sind,
- geschäftsfähig sind,
- volljährig sind.
Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.
Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
Zuständige Stelle
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Erforderliche Unterlagen
-
international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
- Pass oder ID-Card (EU)
- Passersatzdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gebühren
- für die Beantragung
Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein) - Bei Beachtung von ausländischem Recht
Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein) - für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses
Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)