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Grundsteuerbescheid für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erhalten

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes müssen Sie für Ihren Grundbesitz Grundsteuer zahlen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind, müssen Sie Grundsteuer zahlen.

Zuständige Stelle

jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sachgebiet 1.2 Steuern

Fachbereich 1 Finanzen, Bildung, Jugend und Sport

Markt 1
Rathaus
06484 Quedlinburg