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Aktuelles aus Quedlinburg: Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsverfahren L 66 - Schlussfeststellung

Im Flurbereinigungsverfahren OU Quedlinburg L66, Landkreis Harz, Verfahrensnummer QLB 7.135, wird hiermit nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBI. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Schlussfeststellung erlassen.

Begründung:

Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens ist zulässig und begründet. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt, insbesondere ist die Berichtigung der öffentlichen Bücher erfolgt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe derselben Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim ALFF Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. 

Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17 — 19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), gewahrt.