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Haltung gefährlicher Hunde beantragen

Allgemeine Informationen

Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

Verfahrensablauf

Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
  • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
  • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
  • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
  • Wesenstest
  • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
  • Kennnummer desTransponders

Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

Fristen

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Gebühren

  • Gebühr: 50,00 - 250,00 Euro
    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall
  • Gebühr: 25,00 - 137,00 Euro
    Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
  • Gebühr: 5,00 - 30,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
  • Gebühr: 10,00 - 75,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests
  • Gebühr: 50,00 - 200,00 Euro
    Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sachgebiet 1.2 Steuern

Fachbereich 1 Finanzen, Bildung, Jugend und Sport

Markt 1
Rathaus
06484 Quedlinburg

Zuständige Stelle

Gefahrenabwehr und Marktwesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg