Aktuelles aus Quedlinburg: Serviceangebot des Standesamtes für Eltern neugeborener Kinder
Die Zuständigkeit für die Beurkundung von Geburten liegt immer beim Standesamt des Geburtsortes. Diese ist für das Quedlinburger Standesamt mit Schließung der Geburtsklinik erloschen. Junge Eltern können jedoch im Standesamt Quedlinburg erforderliche Erklärungen für die Geburtsbeurkundung Ihres Kindes abgeben. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamtes Quedlinburg bieten diesen neuen Service für junge Eltern in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Standesamt Wernigerode an. Eltern können im Standesamt Quedlinburg neben Vaterschaftsanerkennung und -zustimmung auch Namenserklärungen vornehmen und sich bei der Auswahl der Vornamen ihres Kindes beraten lassen. Um die oft zeitnah benötigte Geburtsurkunde zu bekommen, sprechen die Eltern im Standesamt Quedlinburg vor und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren das Standesamt Wernigerode, damit dieses die Geburtsurkunden ausstellt und per Post direkt den Eltern zustellt. Damit entfällt die oft so kurz nach einer Geburt beschwerliche Fahrt zum Standesamt in den Ort der Geburtsklinik. Die Geburtsurkunden für das Kind werden vom Standesamt am Geburtsort ausgestellt und direkt zugestellt.
„Mit dem Standesamt der Stadt Wernigerode arbeiten wir sehr gut zusammen und praktizieren diese Verfahrensweise mit beidseitig sehr guten Erfahrungen, können so die jungen Eltern entlasten und außerdem Wartezeiten minimieren“, informiert Bernd Reuschel, Sachgebietsleiter des Quedlinburger Standesamtes.