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Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Volltext

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.



  • Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

    Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 13,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

    Gebühr: Mindestens 5,00 EUR, höchstens 7,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sachgebiet 1.2 Steuern

Fachbereich 1 Finanzen, Bildung, Jugend und Sport

Markt 1
Rathaus
06484 Quedlinburg

Zuständige Stelle

Gefahrenabwehr und Marktwesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg