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Sitzübergang im Ortschaftsrat Bad Suderode
Öffentliche Bekanntmachung zu einem Sitzübergang im Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Suderode
in der Kommunalwahlperiode 2014- 2019
Gemäß § 47 Absatz 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V. mit § 75 Absatz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen gebe ich Folgendes bekannt:
Der gewählte Bewerber des Ortschaftsrates der Ortschaft Bad Suderode Herr Roland Beßler hat sein Mandat nicht angenommen.
Entsprechend des am 28.05.2014 vom Wahlausschuss für die Kommunalwahl am 25.05.2014 festgestellten Ergebnisses geht der Sitz des Wahlvorschlages 23 VGS auf den nächst festgestellten Bewerber
Herrn Michael Kiehne über.
Herr Michael Kiehne hat die Wahl angenommen.
Quedlinburg, 03.06.2014
gez. W. Scheller
Wolfgang Scheller
Gemeindewahlleiter
Hinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung ist auch auf den Internetseiten
der Stadt Quedlinburg unter www.quedlinburg.de/de/wahlen.html zugänglich.
in der Kommunalwahlperiode 2014- 2019
Gemäß § 47 Absatz 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V. mit § 75 Absatz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen gebe ich Folgendes bekannt:
Der gewählte Bewerber des Ortschaftsrates der Ortschaft Bad Suderode Herr Roland Beßler hat sein Mandat nicht angenommen.
Entsprechend des am 28.05.2014 vom Wahlausschuss für die Kommunalwahl am 25.05.2014 festgestellten Ergebnisses geht der Sitz des Wahlvorschlages 23 VGS auf den nächst festgestellten Bewerber
Herrn Michael Kiehne über.
Herr Michael Kiehne hat die Wahl angenommen.
Quedlinburg, 03.06.2014
gez. W. Scheller
Wolfgang Scheller
Gemeindewahlleiter
Hinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung ist auch auf den Internetseiten
der Stadt Quedlinburg unter www.quedlinburg.de/de/wahlen.html zugänglich.