Kein Silvesterfeuerwerk
Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung der Welterbestadt Quedlinburg darauf hin, dass der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester in diesem Jahr durch die aktuelle Eindämmungsverordnung vom 16. Dezember 2020 generell verboten ist.
Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind höchstens mit fünf Personen gestattet. Öffentliche Veranstaltungen und öffentliche Feuerwerke sind untersagt. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, da dies aufgrund des Gefahrenpotenzials eine zusätzliche Belastung für das Gesundheitssystem darstellt.
Das Feiern in der Öffentlichkeit ist ebenso untersagt wie der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit. Von Silvester 20 Uhr bis Neujahr 8 Uhr sind jegliche Versammlungen untersagt.
Seit 2009 ist Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe (Mindestabstand 100 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Somit war in den vergangen Jahren nahezu in der gesamten Quedlinburger Innenstadt ohnehin das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk (Raketen, Knaller, Fontänen, Sonnen u. ä.) nicht gestattet.