Informationen zum Wohngeld
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten ist die Antragstellung nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Anträge können schriftlich und per E-Mail gestellt werden. Die allgemeinen Sprechzeiten entfallen!
- Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen
- Wohngeld beantragen
- Wohngelderhöhung beantragen
- Wohngeld Änderung
Wohngeldreform
Zum 1. Januar 2023 trat das "Wohngeld Plus" in Kraft. Damit sind deutlich mehr Haushalte wohngeldberechtigt, auch in der Welterbestadt Quedlinburg und ihren Ortsteilen. Ob ein Haushalt Wohngeld erhalten kann, wird individuell ermittelt. In der Stadtverwaltung gibt es verschiedene Ansprechpartnerinnen:
Frau Keitz, janet.keitz@quedlinburg.de, 03946 / 905 671
Ihr Nachname beginnt mit A, D, H, M, N, O, P, Q oder R
Frau Rockmann, cornelia.rockmann@quedlinburg.de, 03946 / 905 672
Frau Sander gabriele.sander@quedlinburg.de, 03946 / 905 674