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Informationen zum Wohngeld

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten ist die Antragstellung nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Anträge können schriftlich und per E-Mail gestellt werden. Die allgemeinen Sprechzeiten entfallen!



Wohngeldreform

Zum 1. Januar 2023 trat das "Wohngeld Plus" in Kraft. Damit sind deutlich mehr Haushalte wohngeldberechtigt, auch in der Welterbestadt Quedlinburg und ihren Ortsteilen. Ob ein Haushalt Wohngeld erhalten kann, wird individuell ermittelt. In der Stadtverwaltung gibt es verschiedene Ansprechpartnerinnen:

Ihr Nachname beginnt mit B, C, G, K oder W:

Frau Keitz, janet.keitz@quedlinburg.de, 03946 / 905 671

Ihr Nachname beginnt mit A, D, H, M, N, O, P, Q oder R
Frau Rockmann, cornelia.rockmann@quedlinburg.de, 03946 / 905 672

Ihr Nachname beginnt mit E, F, I, J, L, S, T, U, V, X, Y oder Z

Frau Sander gabriele.sander@quedlinburg.de, 03946 / 905 674

02.01.2023