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Veranstaltung anmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten  Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.

Zuständige Stelle

Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.

Gebühren (Kosten)

Die Genehmigung einer Veranstaltung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

Siehe auch

  • Veranstaltung

Online-Dienste

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gefahrenabwehr und Marktwesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg