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Zukunftsprojekt Morgenrot

Geplant ist die Errichtung von Industrie- und Gewerbeflächen, Flächen für Photovoltaik, Flächen für Landwirtschaft, letztere auch in Kombination mit Windenergieanlagen in der Gemarkung Quedlinburg entlang der Bundesautobahn 36, Höhe Morgenrot.

„Der Ausbau erneuerbarer Energien wird sich ganz konkret und verbindlich für unsere Welterbestadt Quedlinburg auszahlen. Wir können finanzielle Gestaltungsspielräume zurückbekommen, um auch zukünftig ein Drei-Sparten-Theater, eine Stadtbibliothek, mehrere Museen, Sportstätten sowie bezahlbaren Wohnraum bieten zu können.“ Frank Ruch, Oberbürgermeister 

+++ Achtung, bitte Termin vormerken: Einwohnerversammlung am Dienstag, dem 14. April, 17 Uhr im Palais Salfeldt +++


Plakat Energie von hier
© Welterbestadt Quedlinburg
Plakat Windräder kommen
© Welterbestadt Quedlinburg
Plakat Aussicht vs. Zukunft
© Welterbestadt Quedlinburg

Aktuelles


  • Erarbeitete Gutachten:
    • 27.03.2026 Welterbeverträglichkeitsprüfung - Zusammenfassung (komplettes Gutachten Mitte Mai 2026 erwartet)
    • 26.03.2026 Verkehrsuntersuchung (Zwischenbericht)
    • 26.03.2026 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (bewertet die Kartierungsergebnisse)
    • 26.03.2026 Flora-Fauna-Habitat Verträglichkeitsvoruntersuchung
    • 25.03.2026 Kartierung für Vögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und Biotope
    • 23.03.2026 Schall- und Schattenimmissionsprognose Energiepark
    • 23.03.2026 Entwässerungskonzept
    • 20.03.2026 Schalltechnische VoruntersuchungGeräuschkontingentierung
  • 19.01.2026/02.02.2026: Vertragsabschluss zur Übernahme der Planleistungen und der Kosten für die Gutachten von den Investoren (Bestätigung durch Stadtrat BV-StRQ/074/25)
  • 20.10.2025 bis 24.11.2025: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung für das Zielabweichungsverfahren Industriegebiet von der Regionalen Planungsgemeinschaft
  • 09.10.2025: Beschluss des Stadtrates über Zielabweichung Energiegebiet (BV-StRQ/055/25)
  • 16.09.2025: Erste Einwohnerversammlung zur Information und Diskussion
  • 15.08.2025: Antragstellung bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz über die Abweichung von einem bisher im REP Harz 2009 ausgewiesenen Vorranggebiet für Landwirtschaft (4.3.4) Z1 zugunsten der geplanten gewerblichen Bauflächen
  • 07.08.2025: Beschluss des Stadtrates über Zielabweichung Industrie- und Gewerbegebiet (BV-StRQ/043/25)
  • 28.07.2025: Beauftragung einer Welterbeverträglichkeitsprüfung
  • 03.06.2025 bis 20.06.2025: Erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  • 27.02.2025: Beschluss des Stadtrates über den VEP Nr. 74 "Zukunftsprojekt Morgenrot" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (BV-StRQ/002/25)
  • 06.12.2024: Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Schaffung von Industrie- und Gewerbeflächen und Flächen für Erneuerbare Energien an der BAB 36 (BV-StRQ/090/24)
  1. Untersuchungen und Gutachten
    • Das Verkehrsgutachten wird finalisiert, um zu prüfen, wie sich der Verkehr durch die Pläne verändert.
    • Eine weitere Erfassung von Vögeln ist nötig, weil sich die geplanten Flächen im Industriegebiet verschoben haben.
  2. Bürgerbeteiligung zu den Abweichungsanträgen vom Regionalplan
  • Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz führt eine Bürgerbeteiligung zu den beiden beantragten Abweichungen vom Regionalen Entwicklungsplan durch.

3. Neue Beschlüsse der Stadt (09.04.2026 Bauausschuss, 16.04.2026 Stadtrat)

  • Dem Stadtrat werden neue Beschlüsse zur Bestätigung vorgelegt, um die Verfahren für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan fortzuführen. Warum: Weil sich die geplanten Flächen verschoben haben und sich die Art des Verfahrens geändert hat (früher: „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“, jetzt: „Bebauungsplan“).
  • Dem Stadtrat wird der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bestätigung vorgelegt.

4. Bürgerbeteiligung

  • 14.04.2026 Einwohnerversammlung
  • Öffentlichkeitsbeteiligung mit den Planunterlagen im Zeitraum vom 27.04. bis 01.06.2026

5. weitere Verträge mit den Investoren werden erarbeitet

  • Es werden zwei neue Verträge zwischen Stadt und Investoren erarbeitet, die regeln, dass diese die Kosten übernehmen für:
    •  Die Erschließung (z. B. Straßen, Radwege, Wasser- und Abwasserleitungen, Löschwasser, Ausgleichsmaßnahmen für Natur).
    •  Die Folgekosten (z. B. Maßnahmen, die nötig werden, wenn viele neue Einwohner:innen hinzukommen).
  • Auslegung und Beschluss der Zielabweichungsverfahren vom Regionalen Entwicklungsplan durch die Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (Mai/Juni 2026)
  • Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen in der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Beschluss über die Einarbeitung der Stellungnahmen in den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan durch den Stadtrat am 09.07.2026, (wenn die Pläne nicht so geändert werden müssen, dass eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig ist)
  • Stadtratsbeschluss über die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan (09.07.2026)
  • Einholung der Genehmigung für die Änderung des Flächennutzungsplanes 


Plakat Vereine finanzieren
© Welterbestadt Quedlinburg
Plakat Positive Energie
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Plakat Licht an
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Plakat Erneuerbar
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Vorstellung des Projektes (Stand Einwohnerversammlung am 16.09.2025)

  • Projektvorstellung Oberbürgermeister

    Copyright: Welterbestadt Quedlinburg

    Stand: Einwohnerversammlung 16.09.2025

  • Projektvorstellung Lüder Getec Gruppe

    Copyright: Lüder Getec Gruppe

    Stand: Einwohnerversammlung 16.09.2025

  • Welterbeverträglichkeit

    Copyright: Michael Kloos Planning and Heritage Consultancy

    Stand: Einwohnerversammlung 16.09.2025

Häufig gestellte Fragen - FAQs

Warum sollen ausgerechnet die ausgewiesenen Flächen für das Projekt genutzt werden?

  • vorhandene Anbindung an den überörtlichen Straßenverkehr (A36, L66, L85) und damit kein Ziel- und Quellverkehr im Stadtgebiet
  • hervorragende Lagegunst bezüglich Energieerschließung (380kV, 110 kV)
  • Gewerbliche Vorbelastung durch angrenzende Gewerbegebiete (Großorden, Bicklingsbach) UND zukünftig angrenzende Windparks in Seeland und Ballenstedt
  • Möglichkeit der Bereitstellung grüner Energie durch vorhandene Flächengröße
  • kein Vorhandensein ausgewiesener Schutzgebiete (Denkmal-, Natur-, Trinkwasser-, Hochwasserschutz)
  • eingeschränkte Einsehbarkeit der Bebauung durch Topografie

Warum werden Windräder aufgestellt?

  • Laut Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG, Bundesgesetz) muss die Planungsregion Harz bis 31.12.2027 1,2 Prozent unserer Flächen für Windenergieanlagen (WEA) zur Verfügung stellen. Bis 31.12.2032 müssen es sogar 1,6 Prozent sein. Weisen wir keine Flächen aus, sind einfach alle Flächen unserer Stadt automatisch privilegiert, siehe §249 Abs. 7 BauGB (Bundesgesetz). Dem kommt die Welterbestadt zuvor und weist die für unsere Stadt am verträglichsten Flächen aus. Aktuell möglichst weit an den Gemarkungsgrenzen, analog zu den angrenzenden Kommunen.
  • Gemäß §2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, Bundesgesetz) liegen die WEA im überragenden öffentlichen Interesse. Es besteht kein Handlungsspielraum einer Versagung. Ob der Belang von Sichtachsen und Weltkulturerbe im Rechtsstreit höher bewertet würde, ist fraglich.

Gefährden wir durch das Projekt unseren Welterbestatus?

Um eine Gefährdung auszuschließen, wird eine umfangreiche und detaillierte Welterbeverträglichkeitsprüfung in Abstimmung mit der ICOMOS Deutschland (Beraterorganisation der UNESCO) und den Denkmalschutzbehörden durchgeführt. Die Beauftragung erfolgte am 28.07.2025, die erste Anlaufberatung fand am 03.09.2025 statt. Möglicherweise ergeben sich im weiteren Verlauf Planänderungen in der Lage und im Ausbau des Projektes.

Wie wurden und werden Einwohnerinnen und Einwohner informiert und beteiligt?

  • Öffentliche Auslegung der Planungen
  • Einwohnerversammlung am 16.09.2025
  • Öffentliche Beratungen der Ausschüsse und des Stadtrates
  • Berichterstattung lokaler Medien

Wie viel Ackerfläche werden wir einbüßen?

Mehr als 50 Prozent der Flächen bleiben der Landwirtschaft und damit der Saatzucht erhalten.

Wird auch an den Schutz von Flora und Fauna gedacht?

Aktuell läuft die Erstellung eines Artenschutzgutachtens. Die Beobachtungen laufen über den Zeitraum von einem Jahr, noch bis März 2026. In besagtem Gebiet stehen verschiedene Messgeräte, um zu erfassen, welche Tiere und in welcher Zahl dort leben. Überdies wird das Gebiet auch menschlich überwacht, um Vorkommen von Fledermäusen, Hamstern, Feldlerchen etc. zu dokumentieren.

Warum sollten wir Ackerfläche in einen Industrie- und Energiepark umwandeln?

Beteiligung

der Quedlinburgerinnen und Quedlinburger sowie der Stadtwerke an der Energiegewinnung

  • Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an finanziellen Vorteilen, z.B. in Form eines Quedlinburg-Tarifs (Ersparnis pro Haushalt ca. 100 Euro im Jahr)
  • langfristige stabile und günstigere Strompreise

Abwärmenutzung

  • günstige Fernwärmepreise

Einnahmen

durch Akzeptanzgesetz und Gewerbesteuer - mittelfristig 5 bis 10 Millionen Euro pro Jahr

  • für die Sanierung von Straßen und Brücken
  • zur Finanzierung von Kultur und Sport in der Stadt

Arbeitsmarkt

  • Sicherung der Arbeitsplätze Quedlinburger Unternehmen durch Synergieeffekte
  • neue und zukunftsfähige Arbeitsplätze
  • Alternativarbeitsplatzangebot für Konkursunternehmen der Region


Veröffentlichungen in der Presse

2026

2025

2024