Zukunftsprojekt Morgenrot
Projektbeschreibung
Geplant ist die Errichtung von Industrie- und Gewerbeflächen, Flächen für Photovoltaik, Flächen für Landwirtschaft, letztere auch in Kombination mit Windenergieanlagen in der Gemarkung Quedlinburg entlang der Bundesautobahn 36, Höhe Morgenrot.
Aktuelles
Rückblick
- 15.08.2025: Antragstellung bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz über die Abweichung von einem bisher im REP Harz 2009 ausgewiesenen Vorranggebiet für Landwirtschaft (4.3.4) Z1 zugunsten der geplanten gewerblichen Bauflächen
- 07.08.2025: Beschluss Zukunftsprojekt Morgenrot - Zielabweichung Industrie- und Gewerbegebiet (BV-StRQ/043/25)
- 28.07.2025: Beauftragung einer Welterbeverträglichkeitsprüfung
- 03.06.2025 bis 20.06.2025: Erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- 27.02.2025: Beschluss des Stadtrates über den VEP Nr. 74 "Zukunftsprojekt Morgenrot" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (BV-StRQ/002/25)
- 06.12.2024: Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Schaffung von Industrie- und Gewerbeflächen und Flächen für Erneuerbare Energien an der BAB 36 (BV-StRQ/090/24)
Nächste Schritte
- 09.10.2025: Entscheidung des Stadtrates über Zielabweichung Energiegebiet (BV-StRQ/055/25)
- Erstellung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens (Laufzeit der Untersuchungen seit März 2025 über 12 Monate)
- Erstellung weiterer Gutachten: Schallschutzgutaschten, Verkehrsgutachten, Blendgutachten
- Klärung Bauschutzbereich des nahen Flugplatzes Ballenstedt
- äußere Erschließung
- Städtebaulicher Vertrag
- Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
- Genehmigung (Änderung des Flächennutzungsplans und Baugenehmigung)
Häufig gestellte Fragen
Warum sollen ausgerechnet die ausgewiesenen Flächen für das Projekt genutzt werden?
- vorhandene Anbindung an den überörtlichen Straßenverkehr (A36, L66, L85) und damit kein Ziel- und Quellverkehr im Stadtgebiet
- hervorragende Lagegunst bezüglich Energieerschließung (380kV, 110 kV)
- Gewerbliche Vorbelastung durch angrenzende Gewerbegebiete (Großorden, Bicklingsbach) UND zukünftig angrenzende Windparks in Seeland und Ballenstedt
- Möglichkeit der Bereitstellung grüner Energie durch vorhandene Flächengröße
- kein Vorhandensein ausgewiesener Schutzgebiete (Denkmal-, Natur-, Trinkwasser-, Hochwasserschutz)
- eingeschränkte Einsehbarkeit der Bebauung durch Topografie
Warum werden Windräder aufgestellt?
- Laut Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG, Bundesgesetz) müssen wir als Kommune bis 31.12.2027 1,2 Prozent unserer Flächen für Windenergieanlagen (WEA) zur Verfügung stellen. Bis 31.12.2032 müssen es sogar 1,6 Prozent sein. Weisen wir keine Flächen aus, sind einfach alle Flächen unserer Stadt automatisch privilegiert, siehe §249 Abs. 7 BauGB (Bundesgesetz). Dem kommt die Welterbestadt zuvor und weist die für unsere Stadt am verträglichsten Flächen aus. Aktuell möglichst weit an den Gemarkungsgrenzen, analog zu den angrenzenden Kommunen.
- Gemäß §2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, Bundesgesetz) liegen die WEA im überragenden öffentlichen Interesse. Es besteht kein Handlungsspielraum einer Versagung. Ob der Belang von Sichtachsen und Weltkulturerbe höher zu bewerten sind, ist fraglich.
Gefährden wir durch das Projekt unseren Welterbestatus?
Um eine Gefährdung auszuschließen, wird eine umfangreiche und detaillierte Welterbeverträglichkeitsprüfung in Abstimmung mit der ICOMOS Deutschland (Beraterorganisation der UNESCO) und den Denkmalschutzbehörden durchgeführt. Die Beauftragung erfolgte am 28.07.2025, die erste Anlaufberatung fand am 03.09.2025 statt. Möglicherweise ergeben sich im weiteren Verlauf Planänderungen in der Lage und im Ausbau des Projektes.
Wie wurden und werden Einwohnerinnen und Einwohner informiert und beteiligt?
- Öffentliche Auslegung der Planungen
- Einwohnerversammlung am 16.09.2025
- Öffentliche Beratungen der Ausschüsse und des Stadtrates
- Berichterstattung lokaler Medien
Wie viel Ackerfläche werden wir einbüßen?
Mehr als 50 Prozent der Flächen bleiben der Landwirtschaft und damit der Saatzucht erhalten.
Wird auch an den Schutz von Flora und Fauna gedacht?
Aktuell läuft die Erstellung eines Artenschutzgutachtens. Die Beobachtungen laufen über den Zeitraum von einem Jahr, noch bis März 2026. In besagtem Gebiet stehen verschiedene Messgeräte, um zu erfassen, welche Tiere und in welcher Zahl dort leben. Überdies wird das Gebiet auch menschlich überwacht, um Vorkommen von Fledermäusen, Hamstern, Feldlerchen etc. zu dokumentieren.
Warum sollten wir Ackerfläche in einen Industrie- und Energiepark umwandeln?
Beteiligung
der Quedlinburgerinnen und Quedlinburger sowie der Stadtwerke an der Energiegewinnung
- Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an finanziellen Vorteilen, z.B. in Form eines Quedlinburg-Tarifs (Ersparnis pro Haushalt ca. 100 Euro im Jahr)
- langfristige stabile und günstigere Strompreise
Abwärmenutzung
- günstige Fernwärmepreise
Einnahmen
durch Akzeptanzgesetz und Gewerbesteuer - mittelfristig 5 bis 10 Millionen Euro pro Jahr
- für die Sanierung von Straßen und Brücken
- zur Finanzierung von Kultur und Sport in der Stadt
Arbeitsmarkt
- Sicherung der Arbeitsplätze Quedlinburger Unternehmen durch Synergieeffekte
- neue und zukunftsfähige Arbeitsplätze
- Alternativarbeitsplatzangebot für Konkursunternehmen der Region
Veröffentlichungen in der Presse
- PDF-Datei: 117 kBDatum: 18.12.2024
- PDF-Datei: 71 kBDatum: 30.01.2025
- PDF-Datei: 178 kBDatum: 08.02.2025
- PDF-Datei: 140 kBDatum: 03.03.2025
- PDF-Datei: 181 kBDatum: 30.06.2025
- PDF-Datei: 53 kBDatum: 30.07.2025
- PDF-Datei: 50 kBDatum: 09.08.2025
- PDF-Datei: 118 kBDatum: 30.08.2025