Kein Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Fachwerkgebäuden
Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung der Welterbestadt Quedlinburg auf den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. So dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II, sog. Silvesterfeuerwerk (Raketen, Böller, Fontänen usw.) – wie jedes Jahr, nur am 31. Dezember und 1. Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden.
Der Verkauf bzw. die Abgabe dieser Gegenstände sind in diesem Jahr ab dem 29. Dezember bis zum 31. Dezember und wiederum nur an volljährige Personen erlaubt. Hierbei dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie I und II verkauft werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM) zugelassen sind. Diese sind mit einer Zulassungsnummer (z. B. BAM-P II-1000) gekennzeichnet. Bei Kategorie II ist die Kennzeichnungsfarbe Grün.
Wichtig ist, dass aufgrund des aktuell geltenden Sprengstoffgesetzes und der hierauf erlassenen Verordnungen es verboten ist, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) auch in unmittelbarer Nähe (Mindestabstand 100 Meter) von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z. B. Fachwerkbebauung) abzubrennen. Das bedeutet, dass nahezu in der gesamten Quedlinburger Innenstadt keine Silvesterfeuerwerkskörper (Raketen, Knaller, Fontänen, Sonnen u. ä.) verwendet werden dürfen.
Diese Regelung dient insbesondere dem Schutz kulturhistorisch wertvoller Gebäude vor Bränden u. a. im Umgang mit Feuerwerkskörper verbundenen Gefahren und hat für die Weltkulturerbestadt Quedlinburg herausragende Bedeutung.
Die Welterbestadt Quedlinburg ruft deshalb alle Quedlinburger sowie Gäste und Besucher zur Einhaltung dieses Verbotes auf.
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Die Einhaltung des Abbrennverbotes wird mithin durch Kontrollen von Polizei und Ordnungsbehörde überwacht.
Gleichwohl sollte in der Nähe des Quedlinburger Tierheimes ebenso auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern verzichtet werden.