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Ehrenamt sichtbar würdigen: Quedlinburg führt Ehrenamtskarte ein

Ohne sie wäre vieles nicht denkbar: Ehrenamtlich engagierte Menschen prägen das gesellschaftliche Leben in der Welterbestadt Quedlinburg auf vielfältige Weise. Ob im Sport, in der Kultur, in sozialen Initiativen oder im Engagement für Kinder und Jugendliche – sie übernehmen Verantwortung, schenken Zeit und stärken den Zusammenhalt in unserer Stadt und ihren Ortsteilen.

Um dieses Engagement sichtbar zu würdigen und ein deutliches Zeichen des Dankes zu setzen, hat der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg im Dezember 2025 die Einführung der Ehrenamtskarte beschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 kann sie offiziell beantragt werden.

Die Ehrenamtskarte richtet sich an Menschen ab 14 Jahren, die sich seit mindestens einem Jahr freiwillig, gemeinwohlorientiert und regelmäßig engagieren – in der Regel mindestens vier Stunden pro Woche oder 200 Stunden im Jahr. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gelten reduzierte Mindeststunden. Voraussetzung ist außerdem, dass keine Vergütung über einen reinen Auslagenersatz hinaus gezahlt wird und der Wirkungskreis des Engagements in der Welterbestadt Quedlinburg liegt.

Die Karte ist kostenfrei, personengebunden und dient als Legitimation für verschiedene Vergünstigungen. Ehrenamtlich Engagierte erhalten unter anderem 50 Prozent Ermäßigung beim Eintritt in städtische Bäder wie das Sportbad, das Hallenbad oder den Osterteich in Gernrode. Auch der Besuch der städtischen Museen, darunter das Klopstockhaus, das Fachwerkmuseum und künftig das Schlossmuseum mit Kombiticket „Stiftsberg“, ist vergünstigt möglich. Zudem wird die Nutzung der Stadtbibliothek zur Hälfte der regulären Jahresgebühr angeboten.

Die Antragstellung erfolgt nicht durch die Ehrenamtlichen selbst, sondern durch den jeweiligen Verein, die Organisation oder Initiative, in der das Engagement ausgeübt wird. Je nach Tätigkeitsbereich ist der Antrag beim Team Kulturförderung und Stadtbibliothek oder beim Sachgebiet Jugend und Sport einzureichen. Mit dem Antrag bestätigt die Organisation rechtsverbindlich, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Ehrenamtskarte ist zunächst ein Jahr gültig und kann bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; sie ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

16.01.2026 
Quelle: Welterbestadt Quedlinburg