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VEP Nr. 33 "Neue Halle für Schleudergussverfahren"; 1. Änderung "Freiflächen-PV-Anlage

Öffentliche Auslegung vom 06.06.2023 bis 10.07.2023

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 20.04.2023 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33 „Neue Halle für Schleudergussverfahren" gefasst. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

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Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33 „Neue Halle für Schleudergussverfahren“ liegt gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 06.06.2023 bis 10.07.2023 im Dienstgebäude Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg und im Technischen Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg (barrierearm) zu folgenden Zeiten aus

montags und freitags von 8:00 – 13:00 Uhr,

donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr und

dienstags von 8:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr.

Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33 „Neue Halle für Schleudergussverfahren“ vorgebracht werden. Im technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei Fassung des Satzungsbeschlusses 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Neue Halle für Schleudergussverfahren“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.