Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Quedlinburger Innenstadt
Freiwillige Ablösevereinbarungen zum Vorteil für Bürgerinnen, Bürger und Welterbestadt
Bis zu 15 Prozent können Eigentümerinnen und Eigentümer durch vorzeitige Zahlung der Ausgleichsbeträge vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 sparen. Danach zehn Prozent bei Zahlung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und fünf Prozent bei Zahlung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Die Welterbestadt erhält so Mittel, die sonst an den Fördermittelgeber zurückfließen würden und kann diese in der Innenstadt einsetzen.
1991 hatte die Welterbestadt Quedlinburg das „Sanierungsgebiet Quedlinburger Innenstadt“ förmlich festgelegt. Damit begann eine strukturierte Stadtsanierung. In das Sanierungsgebiet sind seither viele Millionen Euro Städtebaufördermittel für die Modernisierung von Häusern, Straßen und öffentlichen Anlagen geflossen. Die damit erreichten Verbesserungen sind überall sichtbar. Viele Gebäude sind inzwischen saniert, zahlreiche Straßen, Parkplätze und Freianlagen erneuert.
Spätestens nach Aufhebung des Sanierungsgebietes 2036 müssen Grundstückseigentümer gemäß Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag für die Bodenwerterhöhungen zahlen.
Das Baugesetzbuch ermöglicht aber auch eine Zahlung des Ablösebetrags auf Basis von freiwilligen Ablösevereinbarungen. Diese ist möglich, wenn in Teilen des Sanierungsgebietes die Umsetzung der Sanierungsziele in absehbarer Zeit abgeschlossen werden kann. Dies trifft in Quedlinburg derzeit u. a. auf die Bodenrichtwertzonen „Schenkgasse“ und „Weststraße“ zu.
Der Stadtrat hat für diese Gebiete der Quedlinburger Innenstadt die vorzeitige und freiwillige Ablöse beschlossen. Grundstückseigentümer, die davon Gebrauch machen, können hierbei durch die o. g. Abschläge sparen. Im Fall der Quedlinburger Innenstadt handelt es sich um Beträge, die den Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Sanierung ausgleichen. Federführend für die Wertermittlung und das Verfahren ist ein unabhängiger Gutachterausschuss des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation. Die Bodenwertsteigerungen liegen in den einzelnen Gebieten zwischen 7 Euro und 23 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Die bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie die beschlossenen Sanierungsziele wurden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Zahlung des Ausgleichbetrages über eine Ablösevereinbarung ist endgültig.
Ihre Ansprechpartnerin:
Laura Gennrich
Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung und Welterbemanagement
Sachgebiet Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Halberstädter Straße 45, Raum 204
03946/905-752
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Antrag Ausgleichsbeiträge im Sanierungsgebiet |
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