Kontakt
- Markt 1
- 06484 Quedlinburg
- Sachsen-Anhalt
- Tel: 03946 905 50
- Fax: 03946 905 9500
- E-Mail: stadtverwaltung @quedlinburg.de
Öffnungszeiten
Derzeit ist das Rathaus für den Besucherverkehr nicht zugänglich. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon zur Terminvereinbarung!
Die Einwohnermeldestelle ist nur nach Vereinbarung eines Termins zugänglich.
Sprechzeiten
Montag
9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
9.00 - 13.00 Uhr
Einwohnermeldestelle:
zusätzlich
jeden 1. Sonnabend im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
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Bestattungen
Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes (Gemeinde oder Kirchengemeinde) eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ...
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Bevölkerung/Bevölkerungsentwicklung
Die demographischen Veränderungen in der Gesellschaft sind allgegenwärtig spürbar und von sehr komplexer Natur. Sie haben gesellschaftliche Entwicklungen zur Folge, auf die der Staat ...
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Bewohnerparkausweis ausstellen
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der ...
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Bewohnerparkausweis verlängern
Einen Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag ins kommende Jahr verlängern lassen.
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Brand- und Katastrophenschutz (ehrenamtliche Tätigkeiten)
Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Sachsen-Anhalt in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An ...
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Bußgeldverfahren
Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn eine schwere Ordnungswidrigkeit vorliegt. Typische Beispiele sind nicht geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstoß gegen ...
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Ehefähigkeitszeugnis
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, ...
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Ehescheidung
Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute Schuld am Scheitern ...
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Eheschließung anmelden
Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Informationen zur Durchführung der ...
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Eheurkunde
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ...
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