Kontakt
- Markt 1
- 06484 Quedlinburg
- Sachsen-Anhalt
- Tel: 03946 905 50
- Fax: 03946 905 9500
- E-Mail: stadtverwaltung @quedlinburg.de
Öffnungszeiten
Derzeit ist das Rathaus für den Besucherverkehr nicht zugänglich. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon zur Terminvereinbarung!
Die Einwohnermeldestelle ist nur nach Vereinbarung eines Termins zugänglich.
Sprechzeiten
Montag
9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
9.00 - 13.00 Uhr
Einwohnermeldestelle:
zusätzlich
jeden 1. Sonnabend im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Anliegerbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt oder Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB)
- Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
- Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Auskünfte, bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
zuständige Stelle(n)
Welterbestadt Quedlinburg - Sachgebiet 3.2 Hoch- und Tiefbau, Gebäudemanagement
- Telefon:
- 03946 905 830
- Fax:
- 03946 905 9830
- E-Mail:
- sibylle.zander@quedlinburg.de
- Web:
- www.quedlinburg.de
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 13:00 Uhr
Einwohnermeldestelle zusätzlich jeden 1. Sonnabend im Monat 9:00 - 12.00 Uhr
Halberstädter Straße 45
06484Quedlinburg
Markt 1
06484Quedlinburg
Mitarbeitende
FrauSybilleZander
- Telefon:
- 03946 905-830
- Telefon:
- 03946 905-9830
- Web:
- www.quedlinburg.de
- E-Mail:
- sibylle.zander@quedlinburg.de
- Raum:
- 212