Kontakt
- Markt 1
- 06484 Quedlinburg
- Sachsen-Anhalt
- Tel: 03946 905 50
- Fax: 03946 905 9500
- E-Mail: stadtverwaltung @quedlinburg.de
Öffnungszeiten
Derzeit ist das Rathaus für den Besucherverkehr nicht zugänglich. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon zur Terminvereinbarung!
Die Einwohnermeldestelle ist geöffnet.
Vom 28. bis 30. Dezember hat die Stadtverwaltung coronabedingt Betriebsruhe. In dieser Zeit sind alle Bereiche der Stadtverwaltung geschlossen.
Montag
9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
9.00 - 13.00 Uhr
Einwohnermeldestelle:
zusätzlich
jeden 1. Sonnabend im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Auskunftssperre im Melderegister beantragen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leib, Leben und ähnliche schutzwürdige Güter droht.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte, u.ä.). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde. Sie wird durch diese Meldebehörde eingerichtet. Weitere beteiligte Meldebehörden, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden, werden unterrichtet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
zuständige Stelle(n)
Welterbestadt Quedlinburg - Meldewesen
- Telefon:
- 03946 905 601
- Telefon:
- 03946 905 602
- Telefon:
- 03946 905 603
- Telefon:
- 03946 905 604
- Fax:
- 03946 905 9601
- E-Mail:
- meldewesen@quedlinburg.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Öffnungszeiten
Montag 9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr
zusätzlich jeden 1. Sonnabend im Monat 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Markt 1
06484Quedlinburg
Markt 2 (Grünhagenhaus)
06484Quedlinburg
Mitarbeitende
FrauBärbelMüller
- Telefon:
- 03946 905-601
- Fax:
- 03946 905-9601
- E-Mail:
- baerbel.mueller@quedlinburg.de
- Raum:
- C05
Parkplätze
- Marschlinger Hof
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 50
- Gebührenpflichtig
- ja
- Neuer Weg
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein
- Wallstraße
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein