Kontakt
- Markt 1
- 06484 Quedlinburg
- Sachsen-Anhalt
- Tel: 03946 905 50
- Fax: 03946 905 9500
- E-Mail: stadtverwaltung @quedlinburg.de
Öffnungszeiten
Derzeit ist das Rathaus für den Besucherverkehr nicht zugänglich. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon zur Terminvereinbarung!
Die Einwohnermeldestelle ist geöffnet.
Vom 28. bis 30. Dezember hat die Stadtverwaltung coronabedingt Betriebsruhe. In dieser Zeit sind alle Bereiche der Stadtverwaltung geschlossen.
Montag
9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
9.00 - 13.00 Uhr
Einwohnermeldestelle:
zusätzlich
jeden 1. Sonnabend im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung
Leistungsbeschreibung
Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt neben Ihrem persönlichen Empfinden in vielen Fällen auch davon ab, welche Informationen Sie über die Quelle oder Ursache der Geräusche haben.
Bei Lärm, der die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich belästigt, sollten Sie zunächst - gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn - versuchen mit den Verursachern zu sprechen.
An wen muss ich mich wenden?
War durch das Gespräch mit dem Lärmverursacher ein Kompromiss nicht zu erreichen und kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um eine unzumutbare Ruhestörung handelt, können Sie sich an die für Sie zuständige Sicherheitsbehörde wenden.
Die Polizei wird bei der Abwehr von Gefahren durch Ruhestörungen nur tätig, soweit diese durch die Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Die Sicherheitsbehörden sind nicht nur befugt, ordnungswidriges Verhalten zu ahnden sondern im Einzelfall auch Maßnahmen zu treffen, um zukünftige Ruhestörungen zu verhindern.
Was sollte ich noch wissen?
Die Ruhezeiten sind - soweit nicht bereits durch Bundes- oder Landesrecht abschließend geregelt - zumeist durch kommunale Gefahrenabwehrverordnungen (Satzungen) geschützt.
Der Schutz von Ruhezeiten, die sich ausschließlich aufgrund privatrechtlicher Regelungen (z. B. Mietvertrag) ergeben, obliegt den Sicherheitsbehörden und der Polizei nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne sicherheitsbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
zuständige Stelle(n)
Allgemeine Gefahrenabwehr
- Telefon:
- 03946 905 610
- Telefon:
- 03946 905 9610
- E-Mail:
- gefahrenabwehr@quedlinburg.de
- E-Mail:
- www.quedlinburg.de
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 13:00 Uhr
Einwohnermeldestelle zusätzlich jeden 1. Sonnabend im Monat 9:00 - 12.00 Uhr
Markt 1
06484Quedlinburg
Markt 2 (Grünhagenhaus)
06484Quedlinburg
Mitarbeitende
HerrBerndReuschel
- Telefon:
- 03946 905-610
- Fax:
- 03946 905-9610
- E-Mail:
- bernd.reuschel@quedlinburg.de
- Raum:
- C10
Parkplätze
- Marschlinger Hof
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 50
- Gebührenpflichtig
- ja
- Neuer Weg
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein
- Wallstraße
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein