Kontakt
- Markt 1
- 06484 Quedlinburg
- Sachsen-Anhalt
- Tel: 03946 905 50
- Fax: 03946 905 9500
- E-Mail: stadtverwaltung @quedlinburg.de
Öffnungszeiten
Derzeit ist das Rathaus für den Besucherverkehr nicht zugänglich. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon zur Terminvereinbarung!
Die Einwohnermeldestelle ist geöffnet.
Vom 28. bis 30. Dezember hat die Stadtverwaltung coronabedingt Betriebsruhe. In dieser Zeit sind alle Bereiche der Stadtverwaltung geschlossen.
Montag
9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
9.00 - 13.00 Uhr
Einwohnermeldestelle:
zusätzlich
jeden 1. Sonnabend im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative beglaubigen
Leistungsbeschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
- die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
- es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.
Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
für die 1. Ausfertigung je Seite
Gebühr
ab der 2. Ausfertigung je Seite
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
zuständige Stelle(n)
Welterbestadt Quedlinburg - Urkundenstelle
- Telefon:
- 03946 905 643
- Fax:
- 03946 905 9643
- E-Mail:
- urkundenstelle@quedlinburg.de
- Web:
- www.quedlinburg.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Markt 1
06484Quedlinburg
Postanschrift gleich Dienstanschrift
Mitarbeitende
FrauLiliLilienthal
- Telefon:
- 03946 905-643
- Fax:
- 03946 905-9643
- Web:
- lili.lilienthal@quedlinburg.de
- Raum:
- 15a
Parkplätze
- Marschlinger Hof
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 50
- Gebührenpflichtig
- ja
- Neuer Weg
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein
- Wallstraße
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein
Welterbestadt Quedlinburg - Meldewesen
- Telefon:
- 03946 905 601
- Telefon:
- 03946 905 602
- Telefon:
- 03946 905 603
- Telefon:
- 03946 905 604
- Fax:
- 03946 905 9601
- E-Mail:
- meldewesen@quedlinburg.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Öffnungszeiten
Montag 9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr
zusätzlich jeden 1. Sonnabend im Monat 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Markt 1
06484Quedlinburg
Markt 2 (Grünhagenhaus)
06484Quedlinburg
Mitarbeitende
FrauBärbelMüller
- Telefon:
- 03946 905-601
- Fax:
- 03946 905-9601
- E-Mail:
- baerbel.mueller@quedlinburg.de
- Raum:
- C05
Parkplätze
- Marschlinger Hof
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 50
- Gebührenpflichtig
- ja
- Neuer Weg
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein
- Wallstraße
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein