Kontakt
- Markt 1
- 06484 Quedlinburg
- Sachsen-Anhalt
- Tel: 03946 905 50
- Fax: 03946 905 9500
- E-Mail: stadtverwaltung @quedlinburg.de
Öffnungszeiten
Derzeit ist das Rathaus für den Besucherverkehr nicht zugänglich. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon zur Terminvereinbarung!
Die Einwohnermeldestelle ist geöffnet.
Vom 28. bis 30. Dezember hat die Stadtverwaltung coronabedingt Betriebsruhe. In dieser Zeit sind alle Bereiche der Stadtverwaltung geschlossen.
Montag
9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9.00 - 13.00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
9.00 - 13.00 Uhr
Einwohnermeldestelle:
zusätzlich
jeden 1. Sonnabend im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Auskunft aus dem Gewerberegister
Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.
Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.
Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Kommune.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis des Gewerbetreibenden
- Nachweis über den Firmennamen
- Nachweis des berechtigten Interesses (etwa durch Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Vertragskopien)
- Bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gewerberegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühren variieren von Ort zu Ort.
Was sollte ich noch wissen?
Im Gewerberegister sind Firmen und Wirtschaftsunternehmen geführt; wollen Sie Auskünfte über Privatpersonen erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
zuständige Stelle(n)
Welterbestadt Quedlinburg - Meldewesen
- Telefon:
- 03946 905 601
- Telefon:
- 03946 905 602
- Telefon:
- 03946 905 603
- Telefon:
- 03946 905 604
- Fax:
- 03946 905 9601
- E-Mail:
- meldewesen@quedlinburg.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Öffnungszeiten
Montag 9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr
zusätzlich jeden 1. Sonnabend im Monat 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Markt 1
06484Quedlinburg
Markt 2 (Grünhagenhaus)
06484Quedlinburg
Mitarbeitende
FrauBärbelMüller
- Telefon:
- 03946 905-601
- Fax:
- 03946 905-9601
- E-Mail:
- baerbel.mueller@quedlinburg.de
- Raum:
- C05
Parkplätze
- Marschlinger Hof
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 50
- Gebührenpflichtig
- ja
- Neuer Weg
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein
- Wallstraße
- Art
- Parkplatz
- Gebührenpflichtig
- nein