Wahltermin der Bürgermeisterwahl 2015
Auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung gebe ich hiermit bekannt, dass die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Quedlinburg am
22. März 2015 stattfindet.
Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 19. April 2015 statt. Die Wahlzeit für beide Wahlgänge wird auf 08.00 Uhr – 18.00 Uhr festgesetzt.
Quedlinburg, 21.10.2014
gez. W. Scheller
Wolfgang Scheller
Gemeindewahlleiter
Hinweis: Diese Bekanntmachung ist auch auf den Internetseiten der Stadt Quedlinburg unter www.quedlinburg.de/de/wahlen.html zugänglich.