Bebauungsplan Nr. 5 "Industrie- und Gewerbegebiet Magdeburger Straße" - 3. Änderung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 5 „Industrie- und Gewerbegebiet Magdeburger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen. Sie tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung im Technischen Rathaus, Halberstädter Straße 45, 06484 Quedlinburg während der Sprechzeiten einsehen.
Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Vorhaben- und Erschließungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind alle Verletzungen der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes gegenüber der Stadt Quedlinburg geltend gemacht worden sind.
Quedlinburg, den 21.09.2018
Frank Ruch
Der Oberbürgermeister
Welterbestadt Quedlinburg
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B-Plan Nr. 5 " Industrie- und Gewerbegebiet Magdeburger Straße", 3. Änderung - Planzeichnung (c) Welterbestadt Quedlinburg |
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B-Plan Nr. 5 " Industrie- und Gewerbegebiet Magdeburger Straße", 3. Änderung - Begründung (c) Welterbestadt Quedlinburg |
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