Endgültiges Wahlergebnis Ortschaftsrat Bad Suderode
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Quedlinburg
Gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich hiermit das vom Gemeindewahlausschuss am 28.05.2014 festgestellte endgültige Wahlergebnis für die Wahl des Ortschaftsrates Bad Suderode bekannt:
Wahlberechtigte lt. Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk W (Wahlschein) 1.386
Wahlberechtigte lt. Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk W (Wahlschein) 153
Wahlberechtigte insgesamt 1.539
Wähler/innen insgesamt 683
Darunter Wähler/innen mit Wahlschein 125
ungültige Stimmzettel 16
gültige Stimmzettel 667
gültige Stimmen 1.970
Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvorschlägen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 432 1 Sitz
Verein der Gewerbetreibenden und Selbständigen Bad Suderode/Harz e.V. (VGS) 1.538 4 Sitze
Es waren im Wahlgebiet 5 Sitze zu verteilen. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge wurde wie o.g. festgestellt.
Gewählte Bewerber/innen:
Wahlvorschlag 1 CDU
Gerdes, Rainer 211 Stimmen
Wahlvorschlag 23 VGS
Adler, Gerd 423 Stimmen
Winderlich, Marion 244 Stimmen
Wagner, Hans-Joachim 223 Stimmen
Beßler, Roland 170 Stimmen
Nächst festgestellte Bewerber/innen
Wahlvorschlag 1 CDU
1 Rügner, David 138 Stimmen
2 Rönisch, Manfred 83 Stimmen
Wahlvorschlag 23 VGS
1 Kiehne, Michael 145 Stimmen
2 Bauer, Petra 103 Stimmen
3 Schmidt, Hagen 100 Stimmen
4 Rackwitz, Susanne 88 Stimmen
5 Frenzel, Heiko 42 Stimmen
Gegen die Gültigkeit der Wahl können Einspruchsberechtigte gemäß § 50 KWG LSA binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch (Wahleinspruch) bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter mit Begründung, schriftlich einreichen oder zur Niederschrift erklären.
Der Wahleinspruch hat gemäß § 50 Absatz 5 KWG LSA keine aufschiebende Wirkung.
Quedlinburg, 28.05.2014
gez.
Scheller
Wahlleiter der Stadt Quedlinburg