Endgültige Wahlergebnis für den Oschaftsrat Gernrode
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Quedlinburg
Gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich hiermit das vom Gemeindewahlausschuss am 28.05.2014 festgestellte endgültige Wahlergebnis für die Wahl des Ortschaftsrates Gernrode bekannt:
Wahlberechtigte lt. Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk W (Wahlschein) 2.807
Wahlberechtigte lt. Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk W (Wahlschein) 216
Wahlberechtigte insgesamt 3.023
Wähler/innen insgesamt 1.088
Darunter Wähler/innen mit Wahlschein 181
ungültige Stimmzettel 29
gültige Stimmzettel 1.059
gültige Stimmen 3.137
Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvorschlägen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1.277 Stimmen 3 Sitze
DIE LINKE (DIE LINKE) 427 Stimmen 1 Sitz
Sozial Demokratische Partei Deutschlands (SPD) 182 Stimmen 0 Sitze
Freie Demokratische Partei (FDP) 284 Stimmen 1 Sitz
Unabhängige Wählergemeinschaft Bürger für Gernrode (UWG) 967 Stimmen 3 Sitze
Es waren im Wahlgebiet 8 Sitze zu verteilen. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge wurde wie o.g. festgestellt.
Gewählte Bewerber/innen:
Wahlvorschlag 1 CDU
Machemehl, Sven 587 Stimmen
Kaßebaum, Manfred 222 Stimmen
Kuschel, Detlef 221 Stimmen
Wahlvorschlag 2 DIE LINKE
Poost, Helga 208 Stimmen
Wahlvorschlag 5 FDP
Kollmann, Lars 284 Stimmen
Wahlvorschlag 22 UWG
Kunze, Detlef 442 Stimmen
Mansfeldt, Klaus 194 Stimmen
Gelbke, Thomas 64 Stimmen
Nächst festgestellte Bewerber/innen
Wahlvorschlag 1 CDU
1 Hecht, Ulrich 209
2 Otto, Sebastian 38
Wahlvorschlag 2 DIE LINKE
1 Severin, Angelika 82 Stimmen
2 Herdam, Wolfgang 79 Stimmen
3 Poost, Thomas 58 Stimmen
Wahlvorschlag 5 FDP
Kein Nachrücker.
Wahlvorschlag 22 UWG
1 Blank, Jürgen 55 Stimmen
2 Gröper, Norbert 49 Stimmen
3 Dr. Wirth, Silvia 43 Stimmen
4 Roquette, Roswitha 42 Stimmen
5 Gall, Andrea 42 Stimmen
6 Gröper, Stefan 36 Stimmen
Gegen die Gültigkeit der Wahl können Einspruchsberechtigte gemäß § 50 KWG LSA binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch (Wahleinspruch) bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter mit Begründung, schriftlich einreichen oder zur Niederschrift erklären.
Der Wahleinspruch hat gemäß § 50 Absatz 5 KWG LSA keine aufschiebende Wirkung
Quedlinburg, 28.05.2014
gez.
Scheller
Wahlleiter der Stadt Quedlinburg