Bebauungsplan Nr. 44 „Harzweg 12“ mit örtlicher Bauvorschrift rechtskräftig
Rechtskraft der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 „Harzweg 12“ mit örtlicher Bauvorschrift
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 den Bebauungsplan Nr. 44 „Harzweg 12“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt 01/2018 veröffentlicht.
Am 20.02.2018 erfolgte im Rahmen eines Notartermines die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr.44 zwischen der Welterbestadt Quedlinburg und dem Investor. Damit wurde dem Vorbehalt des Satzungsbeschlusses Rechnung getragen.
Quedlinburg, den 05.03.2018
gez.
Frank Ruch
Oberbürgermeister
Welterbestadt Quedlinburg