Bebauungsplanes Nr. 02 „Galgenberg“ mit örtlicher Bauvorschrift, Beschluss der Satzung über die 2. Änderung
Amtliche Bekanntmachung der Welterbestadt Quedlinburg
Beschluss der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Galgenberg“ mit örtlicher Bauvorschrift
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.11.2017 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Galgenberg“ als Satzung beschlossen. Sie tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgend ab-gedruckten Stadtkartenauszug. Er ist dort durch eine rote Farbfläche kenntlich gemacht.
Jedermann kann die rechtskräftige 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung bei der Welterbestadt Quedlinburg, Technisches Rathaus, Halberstädter Straße 45, 06484 Quedlinburg, Sachgebiet 3.1 – Stadtentwicklung während der Sprechzeiten einsehen. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind alle Verletzungen der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes gegenüber der Welterbestadt Quedlinburg geltend gemacht worden sind.
Quedlinburg, den 17.11.2017
Frank Ruch
Oberbürgermeister
Welterbestadt Quedlinburg
Symbol | Beschreibung | Größe |
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B-Plan 02-Galgenberg, 2. Änderung, Planzeichnung Satzungsbeschluss (c) Welterbestadt QLB |
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B-Plan 02, Galgenberg, Satzungsbeschluss 2. Änderung, Übersichtsplan (c) Welterbestadt QLB |
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