Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Quedlinburg
I. Über die Zusammensetzung des Wahlausschusses der Stadt Quedlinburg für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Quedlinburg 2015
Gemäß § 4 Absatz 4 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der zuletzt geltenden Fassung gebe ich hiermit die Zusammensetzung des Wahlausschusses öffentlich bekannt:
Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender
Wolfgang Scheller Michael Busch
Markt 1 Markt 1
06484 Quedlinburg 06484 Quedlinburg
Beisitzer stellvertretender Beisitzer
Susanne Traubach Hardy Seidel
Augustinern 35 Halberstädter Straße 6
06484 Quedlinburg 06484 Quedlinburg
Beisitzer stellvertretender Beisitzer
Hartmut Thamke Bernd Reuschel
Harzweg 11 Körner Straße 11
06484 Quedlinburg 06484 Quedlinburg
Beisitzer stellvertretender Beisitzer
Helga Poost Volker Kriseleit
Am Scheelichen 7 Taubenbreite 18
OT Gernrode 06484 Quedlinburg
06485 Quedlinburg
Beisitzer stellvertretender Beisitzer
Matthias Brink Andreas Schmollius
Breite Straße 44 Fichtenstraße 9
06484 Quedlinburg 06484 Quedlinburg
Beisitzer stellvertretender Beisitzer
Roland Günzel Cornelia Rabe
Feldgasse 17 K.-Kollwitz-Straße 41
06484 Quedlinburg 06484 Quedlinburg
Beisitzer stellvertretender Beisitzer
Kerstin Frommert Heike Maack
Feldmark links der Bode 16 Gneisenaustraße 6
06484 Quedlinburg 06484 Quedlinburg
II. Über die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses
Gleichzeitig mache ich hiermit auf der Grundlage des § 5 Absatz 3 KWO LSA die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl 2015 der Stadt Quedlinburg öffentlich bekannt.
Die Zulassung der Bewerbungen erfolgt gemäß § 30 Absatz 5 KWG LSA am
Montag, 02. März 2015, 17.00 Uhr.
Die Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl 2015 der Stadt Quedlinburg durch den Gemeindewahlausschuss erfolgt am
Dienstag, 24. März 2015, 17.00 Uhr,
im Falle einer Stichwahl erfolgt die Feststellung des Wahlergebnisses der
Stichwahl Dienstag, 21. April 2015 17.00 Uhr.
Die Sitzungen finden jeweils im Ratssitzungszimmer des Rathauses der Stadt Quedlinburg, Markt 1 in 06484 Quedlinburg statt. Die Sitzungen sind öffentlich. Zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 10 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der zuletzt geltenden Fassung der Wahlausschuss beschlussfähig ist, wenn außer dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens 2 Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.
Quedlinburg, 07.01.2015
gez. W. Scheller
Wolfgang Scheller
Gemeindewahlleiter