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Bauleitpläne im Verfahren

Aktuelle Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzubringen. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ 

Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren mit Angaben zu Fristen und Ansprechpartnern sowie der Möglichkeit zum Download der ausliegenden Unterlagen finden sie nachfolgend. Falls keine Bebauungspläne aufgelistet sind, werden momentan keine Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. Bitte schauen Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorbei.

VEP Nr. 33 “Neue Halle für Schleudergussverfahren“; 1. Änderung “Freiflächen-PV-Anlage“