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Bauleitpläne im Verfahren

Aktuelle Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzubringen. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ 

Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren mit Angaben zu Fristen und Ansprechpartnern sowie der Möglichkeit zum Download der ausliegenden Unterlagen finden sie nachfolgend. Falls keine Bebauungspläne aufgelistet sind, werden momentan keine Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. Bitte schauen Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorbei.

5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 24.08.2023 den Aufstellungsbeschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Darstellung eines sonstigen Sondergebie-tes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gefasst.
Auf den Flurstücken 24, 28, 32 und 33, Flur 48 in der Gemarkung Quedlinburg ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom ge-plant. Die geplante Fläche befindet sich nördlich der A 36 und östlich der B 79 und hat eine Größe von 36,7 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgend abgedruckten Kartenauszug durch eine durchgehende rote Linie kenntlich gemacht.

Zusätzlich liegt der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Dienstgebäude Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1 und im Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45 (barrierearm) zu folgenden Zeiten aus:

montags und freitags von 9:00 – 13:00 Uhr
dienstags von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
donnerstags von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Im Technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich um


Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch abgegeben werden. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Vorbringung mündlich zur Niederschrift.

per E-Mail per Post
rainer.grimm@quedlinburg.de

Welterbestadt Quedlinburg
Sachgebiet 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Markt 1
06484 Quedlinburg

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 bei der Fassung des Satzungsbeschlusses unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das sich in der rechten Randleiste befindet.

Plansicherstellungsgesetz:
Unter Anwendung des § 2 Abs, 1 PlanSiG kann von der in der Hauptsatzung geregelten ortsüblichen Bekanntmachungsform abgewichen werden. Die Einsichtnahme der Unterlagen ist nur mit vorheriger Terminabstimmung (03946/905–717) möglich.

Quedlinburg, den 02.02.2024

Frank Ruch
Oberbürgermeister
Welterbestadt Quedlinburg

vbz. B-Plan Nr. 71 "Solarpark Nordost"

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 24.08.2023 den Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Solarpark Nordost" gefasst.

Auf den Flurstücken 24, 28, 32 und 33, Flur 48 in der Gemarkung Quedlinburg ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom geplant. Die geplante Fläche befindet sich nördlich der A 36 und östlich der B 79 und hat eine Größe von 36,7 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgend abgedruckten Kartenauszug durch eine durchgehende rote Linie kenntlich gemacht.

Zusätzlich liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 im Dienstgebäude Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1 und im Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45 (barrierearm) zu folgenden Zeiten aus:

montags und freitags von 9:00 – 13:00 Uhr
dienstags von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
donnerstags von 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Im Technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich um

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch abgegeben werden. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Vorbringung mündlich zur Niederschrift.

per E-Mail per Post
rainer.grimm@quedlinburg.de

Welterbestadt Quedlinburg
Sachgebiet 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Markt 1
06484 Quedlinburg

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 bei der Fassung des Satzungsbeschlusses unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das sich in der rechten Randleiste befindet.

Plansicherstellungsgesetz:
Unter Anwendung des § 2 Abs, 1 PlanSiG kann von der in der Hauptsatzung geregelten ortsüblichen Bekanntmachungsform abgewichen werden. Die Einsichtnahme der Unterlagen ist nur mit vorheriger Terminabstimmung (03946/905–717) möglich.

Quedlinburg, den 02.02.2024

Frank Ruch
Oberbürgermeister
Welterbestadt Quedlinburg