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amtliche Meldebestätigung beantragen

Allgemeine Informationen

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Gebühren (Kosten)

keine

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • amtliche Meldebstätigung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldewesen

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg