Inhalt

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen

Allgemeine Informationen

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Siehe auch

  • Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldewesen

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg