Schiedsstellen

Aufgrund der Eingemeindung der Gemeinden Bad Suderode, Gernrode und Rieder in die Stadt Quedlinburg zum 01.01.2011 und der damit verbundenen Auflösung der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz wurde durch den Amtsgerichtsdirektor verfügt:


Schiedsstelle 1
Die bisherige Schiedsstelle der Stadt Quedlinburg wird zur Schiedsstelle 1 der Stadt Quedlinburg. Sie ist zuständig für alle anderen Ortsteile der Stadt Quedlinburg und des sonstigen Gebiets der Stadt Quedlinburg.
Schiedsperson der Schiedsstelle 1 ist weiterhin Herr Hans-Jürgen Roth.
Die Schiedsstelle 1 befindet sich im "Kunsthoken"; Marktstraße 2; 06484 Quedlinburg im 1. Obergeschoss.
Die Postanschrift lautet:
Schiedsstelle 1 der Stadt Quedlinburg
Postfach 1429
06484 Quedlinburg
Fon: 03946/901435 (nur zu den Sprechzeiten)
E-Mail: schiedsstellequedlinburg@googlemail.com.
Sprechzeit:
An jedem zweiten Donnerstag im Monat von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(Evtl. Änderungen werden rechtzeitig in den Printmedien und auf der Homepage der Stadt Quedlinburg angezeigt.)


Schiedsstelle 2
Die Schiedsstelle der vormaligen Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz wird mit Wirkung zum 01.01.2011 Schiedsstelle 2 der Stadt Quedlinburg und ist zuständig für die Gebiete der Ortschaften Bad Suderode, Gernrode und Rieder.
Die Schiedsperson der vormaligen Schiedsstelle Gernrode/Harz Herr Klaus Mansfeldt wurde vom Amtsgerichtsdirektor beauftragt mit Wirkung zum 01.01.2011 das Amt der Schiedsperson der Schiedsstelle 2 der Stadt Quedlinburg zu übernehmen.
Der Sitz der Schiedsstelle 2:
Die Schiedsstelle 2 befindet sich im Rathaus von Gernrode, im 1.Obergeschoss, Zimmer 102.
Sprechzeiten:
An jedem 1. Dienstag im Quartal von 18:00 bis 19:00 Uhr
(Evtl. Änderungen werden rechtzeitig in den Printmedien und auf der Homepage der Stadt Quedlinburg angezeigt).

Die Postanschrift lautet:
Schiedsstelle 2 der Stadt Quedlinburg
Gernrode
Marktstraße 20
06485 Quedlinburg
Fon: 039485/93013
E-Mail: schiedsstelle_ot@quedlinburg.de

Anträge auf Schlichtung können formlos oder auf dem nachfolgenden Antragsformular
an die oben genannte Adresse gesandt werden:

Nach Eingang des Antrages wendet sich die Schiedsperson zur Erörterung des Sachverhaltes an den Antragsteller. Erst dann wird eine Gebühr von 75,00 EURO erhoben, die zunächst der Antragsteller zahlen muss.

Weitere Informationen :
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-
Sitz der Bundesgeschäftsstelle:
Prümerstraße 2
44787 Bochum
Postanschrift:
Postfach 10 04 52
44704 Bochum
Kommunikation:
E-Mail: info@bdsev.de
Homepage: http://www.schiedsamt.de


Beschreibung (Dateigröße)
  1. Schlichtungsantrag (2011) Schlichtungsantrag (2011) ( 151.59 kB)

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