Kindertagesstätten

Kinderkrippen
  1. Kita Wallstraße
    Wallstraße 12, Telefon: 03946/2420
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Neuhäuser
    Aufnahmealter: 0 Jahre bis zum 2. Geburtstag
  2. DRK Kinderkrippe Mini &  Maxi
    August-Bebel-Ring 21, Telefon: 03946/52295
    Träger: Deutsches Rotes Kreuz
    www.drk-krippe-suederstadt.de
    Leiterin: Frau Fricke
    Aufnahmealter: 0 Jahre bis zum 3. Geburtstag

Kindertageseinrichtungen in Quedlinburg

  1. Integrative Kita Montessori Kinderhaus
    Kastanienstraße 1, Telefon: 03946/3668
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Rasehorn
    Aufnahmealter: 2 Jahre bis Schuleintritt
  2. Kita Anne Frank
    Harzweg 28, Telefon: 03946/2472
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Fischer
    Aufnahmealter: 2 Jahre bis Schuleintritt
  3. Kita Brühl
    Brühlstraße 9, Telefon: 03946/2045
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Jenning
    Aufnahmealter: 2 Jahre bis Schuleintritt
  4. Integrative Kita Eigen-Sinn
    Adelheidstraße 31, Telefon: 03946/4339
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Rössler
    Aufnahmealter: 2 Jahre bis Schuleintritt und Kinder mit Grundanerkenntnis
  5. Kita Quarmbeck
    Otto-Lilienthal-Straße 11, Telefon: 03946/4338
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Joachim
    Aufnahmealter: 0 Jahre bis Schuleintritt und Hort
  6. Kita Süderstadt
    August-Bebel-Ring 21, Telefon: 03946/52305
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Wolke
    Aufnahmealter: 2 Jahre bis Schuleintritt
  7. Christliches Kinderhaus
    Brühlstraße 2, Telefon: 03946/2440
    Träger: CVJM
    Leiterin: Frau Zinke
    Aufnahmealter: 2 Jahre bis Schuleintritt
    und Hort bis einschl. 6. Klasse
  8. Kita "Kinderland Bummi"
    Kastanienstraße 1, Telefon: 03946/8339
    Träger: Arbeiterwohlfahrt
    Leiterin: Frau Biber-Herweg
    Aufnahmealter: 0 Jahre bis Schuleintritt/Hort
  9. Integrative Kita Sonnenkäfer
    Schneebeerenweg 1, Telefon: 03946/8231
    Träger: Lebenshilfe
    Leiterin: Frau Bendzko
    Aufnahmealter: 0 Jahre bis Schuleintritt und Kinder mit Grundanerkenntnis
  10. Kita Gernröder Spatzen in Gernrode
    W.-Rathenau-Str. 23 Tel. 039485 50039
    Leiterin: Frau Kuhmann-Fesser
  11. Kita Harzzwerge Bad Suderode Tel. 039485 261
    Mühlenstr. 7
    Leiterin: Frau Schröder
  12. Kita Waldgeister Rieder Tel. 039485 60040
    Riedersche Trift 19
    Leiterin: Frau Zeißig
Horte
  1. Hort an der Marktgrundschule
    Marktstraße 8, Telefon: 03946/811372
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Noa
    Aufnahmealter: Schuleintritt bis einschließlich 6. Klasse
  2. Hort an der Neustädter Grundschule
    Weberstraße 6, Telefon: 03946/2984
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiteruin: Frau Bachran
    Aufnahmealter: Schuleintritt bis einschließlich 6. Klasse
  3. Hort an der Heinrichsplatz Grundschule
    Heinrichstraße 21
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Hellmuth
    Aufnahmealter: Schuleintritt bis einschließlich 6. Klasse
  4. Hort an der Kleersgrundschule
    Erlenstraße 1
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau von der Linde
    Aufnahmealter: Schuleintritt bis einschließlich 6. Klasse
  5. Hort  an der Süderstadtgrundschule
    Albert-Schweizer-Straße 35, Telefon: 01759055706
    Träger: Stadt Quedlinburg
    Leiterin: Frau Dippe
    Aufnahmealter: Schuleintritt bis einschließlich 6. Klasse
  6. Hort Gernrode
    Starenweg 18 Tel. 039485 610388
    Leiterin: Frau Katrin Schulze
  7. Hort Rieder (tel. nur über Kita erreichbar) Tel. 039485 60040
    Riedersche Trift 1
    Leiterin: Frau Pawlowski 
  8. Hort Bad Suderode (in der Kita) Tel. 039485 261
    Mühlenstr. 7
    Leiterin: Frau Schröder

Aufgaben der Kinderbetreuung

In Sachsen-Anhalt ist der Rechtsanspruch der Kinderbetreuung in Kindereinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) geregelt.
Jedes Kind hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Anspruch auf einen Platz in einer Kita.
Kindereinrichtungen (Kitas) sollen durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und Benachteiligungen ausgleichen. Kinder mit Behinderungen oder mit Benachteiligungen im Sozial-emotionalen Bereich sollen gezielt gefördert werden.
Da sich die Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien in einem rasanten gesellschaftlichen Wandel befinden, Kinder häufig in Kleinstfamilien aufwachsen und sich die Rahmenbedingungen in den Familien verändern, haben die Kitas zunehmend auch familienergänzende Aufgaben zu übernehmen.
Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit jeder Kita sind in Konzepten für die jeweilige Kita verankert.
Eine integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung ist in den Kitas "Eigen-Sinn", "Sonnenkäfer" und im Montessori Kinderhaus möglich.

Anmeldeverfahren

"Die Betreuung in den Kitas in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg ist in den Benutzungs- und der Gebührensatzungen geregelt . Neben den Kita in kommunaler Trägerschaft werden in der Stadt Quedlinburg Kitas in Trägerschaft der
AWO, der Lebenshilfe, des DRK und des CVJM vorgehalten. Das Wahlrecht der Eltern ist auf die freien Kapazitäten beschränkt. Es wird empfohlen vor der Anmeldung des Kindes ein Elterngespräch in der Wunschkita zu vereinbaren.
Die Anmeldung mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages erfolgt für die kommunalen Kitas in der Stadtverwaltung im
Grünhagenhaus und für die Kitas in freier Trägerschaft in der Kita des jeweiligen Trägers. Sie soll mindestens einen Monat vor dem Aufnahmetermin erfolgen.

Die Leiterinnen der Kitas und die Mitarbeiterinnen der Stadt Quedlinburg, Sachgebiet Kindertageseinrichtungen, beraten Sie gern. Ansprechpartner: Frau Stange, Tel.: 905 656, Markt 2, Grünhagenhaus

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