Bekanntgabe zur Aufhebung der Ausschreibung zum „Verfahren zur Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken der Welterbestadt Quedlinburg 2021/2022“
Die Welterbestadt Quedlinburg gibt hiermit die sofortige, ersatz- und entschädigungslose Aufhebung des Verfahrens zur Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke bekannt.
Aus rechtlichen Gründen, die der Welterbestadt Quedlinburg erst kürzlich bekannt geworden sind und die nicht mehr durch die Welterbestadt Quedlinburg beeinflusst werden können, wurde der Ausschreibung vom 11.08.2021 zum „Verfahren zur Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken der Welterbestadt Quedlinburg mit einer Größe mehr als 5 ha“ die Geschäftsgrundlage entzogen.
Die Welterbestadt Quedlinburg macht daher von dem in Punkt 6 der Ausschreibung genannten Recht Gebrauch und beruft sich auf die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters der Welterbestadt Quedlinburg zur Aufhebung des Verfahrens.
Das Verfahren endet damit ergebnis-, ersatz- und entschädigungslos am 31.01.2022.
Alle zum Verfahren bisher eingegangene Bewerbungen bleiben ungeöffnet und können bis zum 11.02.2022 bei der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg vom jeweiligen Bewerber abgeholt werden. Bei Nichtabholung erfolgt eine datenschutzkonforme Vernichtung der eingereichten Unterlagen.
Quedlinburg, 31.01.2022
gez.
Frank Ruch
Oberbürgermeister
Welterbestadt Quedlinburg