Aufgabengliederungsplan

 

1. Der Aufgabengliederungsplan gliedert die Aufgaben der Stadt Quedlinburg nach der bestehenden Verwaltungsstruktur und den Aufgabengruppen nach dem Modell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement e.V. (KGSt). Hierbei erfolgt eine Darstellung bis zur Ebene Stabsstelle/Sachgebiet.
2. Der Plan dient als Rahmen für die gesamte Verwaltung. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll das Auffinden der zuständigen Organisationseinheit bzw. die Zuordnung einer nicht genannten Aufgabe zu einer Aufgabengruppe erleichtern.
Für die Bürger ist erkennbar, für welche Aufgaben die einzelnen Verwaltungsbereiche zuständig sind und welche Informationen dort verfügbar sind.
3. Aufgeführt ist in der Regel die federführende Organisationseinheit. Federführung bedeutet die Verantwortung für die sach- und termingerechte Wahrnehmung der Aufgabe. In Einzelfällen, wo die Mitwirkung einer anderen Organisationseinheit von besonderer Wichtigkeit ist, ist dies ausdrücklich angeführt. Mitwirkung bedeutet die Leistung eines Arbeitsbeitrags der zu beteiligenden an die federführende Organisationseinheit. Dieser Arbeitsbeitrag kann verschiedener Art sein, z.B. Stellungnahme, Lieferung von technischen Unterlagen und Plänen, Zahlenmaterial usw.
Die Art der Mitwirkung ist von Fall zu Fall verschieden und daher auch im Aufgabengliederungsplan nicht generell festlegbar. Im übrigen ist es selbstverständlich, dass die Organisationseinheiten zusammenwirken müssen und sich bei ihrer Arbeit gegenseitig zu unterstützen haben.
4. Der Aufgabengliederungsplan tritt mit Wirkung vom 23.12.2008 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen.
Beschreibung (Dateigröße)
  1. Aufgabengliederungsplan Aufgabengliederungsplan ( 75.68 kB)

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