Gestzentwurf über die Eingemeindung von Gernrode, Bad Suderode und Rieder 2013
Gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den wurde der von der Landesregierung am 2. Juli 2013 beschlossene Entwurf eines Gesetzes über die Eingemeindung der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Stadt Quedlinburg nebst Begründung mit der Bitte an den Landtag von Sachsen-Anhalt weitergeleitet , die Beschlussfassung herbeizuführen.
Federführend ist das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Innenausschuss des Landtages wird in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 diesen Gesetzesentwurf behandeln.
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Gesetzentwurf zur Eingemeindung 2013 |
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