Gemeindegebietsreform Erklärung des Quedlinburger Bürgermeisters am 6. Mai 2010 vor dem Landtag
In der Anhörung der Stadt Quedlinburg vor dem Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt am 06. Mai 2010 zum
Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz (GemNeugIG HZ) einschließlich des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE und
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD zum Entwurf eines zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform
erklärte Bürgermeister Dr. Eberhard Brecht (Auszug aus dem Redebeitrag vor dem Landtag):
Grundsätzlich begrüßt die Stadt Quedlinburg die Gemeindegebietsreform als zwingend erforderliche Reaktion auf die demografische Entwicklung in LSA. Zu begrüßen ist auch, dass die Landesregierung der gesetzlichen Zuordnung eine freiwillige Phase voran gestellt hat, in denen nicht nur die Bürgermeister und Gemeinderäte, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger selbst beteiligt waren.
Der Stadtrat von Quedlinburg hat von der schriftlichen Anhörungsmöglichkeit zum Referentenentwurf des Gemeindeneugliederungsgesetzes bereits mit seinem Beschluss vom 05. November 2009 Gebrauch gemacht und die Stellungnahme zu dem damaligen Entwurf der vorgesehen Zuordnungen am 06.11.2009 dem Innenministerium zugeleitet.
Die ursprünglich vorgesehene gesetzliche Eingemeindung der Gemeinde Westerhausen in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg hat der Stadtrat begrüßt, da durch diese Zuordnung das Mittelzentrum Quedlinburg gestärkt würde. Die inzwischen erfolgte Anhörung der Einwohner unserer Nachbarkommune hat jedoch deutlich gemacht, dass in der Phase einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Thale so viel Vertrauen gewachsen ist, dass eine anders geartete Entscheidung des Landtages als die der Zuordnung Westerhausens nach Thale kaum vermittelbar wäre.
Anders ist die Situation der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und Rieder. Hier hat sich bei der Anhörung am 29.11.2009 zwar die Mehrheit der votierenden Einwohner für die Bildung einer nicht leitbildgerechten Einheitsgemeinde Gernrode ausgesprochen. In der Abwägung zwischen Ballenstedt und Quedlinburg stimmten 22,7 % für eine Eingemeindung nach Quedlinburg und nur 7,3 % für eine solche nach Ballenstedt. Wenn schon der Bürgerwille für die von ihnen gewünschte Unabhängigkeit nicht realisierbar ist, so sollte doch wenigstens unter dem Aspekt der demokratischen Mitwirkung die von den Bürgern zweitfavorisierte Lösung umgesetzt werden.
Aber auch ein inhaltlicher Aspekt spricht für eine Zuordnung der Stadt Gernrode und der Gemeinden Bad Suderode und Rieder nach Quedlinburg. Der Gesetzgeber hat immer wieder deutlich gemacht, dass aufgrund der demografischen Entwicklung Zentren gestärkt werden sollen, auch die Mittelzentren. Die Bevölkerungsdichte im Harz rechtfertigt raumordnerisch den dauerhaften Erhalt der Mittelzentren Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg. Der Erhalt und die Stärkung des Mittelzentrums Quedlinburg ist nicht nur im Interesse der Quedlinburger selbst, sondern ist objektiv gesehen auch lebensnotwendig für das gemeindliche Umfeld der Stadt: Behörden, Institutionen und Verbände in Quedlinburg sind nicht nur Dienstleister für die Menschen des Altlandkreises Quedlinburg, sondern auch Arbeitgeber in einer ansonsten strukturschwachen Region.
Ansonsten erwartet die Stadt Quedlinburg, dass sie nach einer Zuordnung der Gemeinde Bad Suderode mit den aufgelaufenen Fehlbeträgen des Kurzentrums, in Millionenhöhe nicht allein gelassen wird.
Die mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD zum Entwurf des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform avisierte Aufstockung des Stadtrates bis zum Ende der derzeitigen Wahlperiode 2014 um 9 Mitglieder aus den aufzunehmenden Kommunen wirft für uns zwar finanzielle und logistische Probleme auf. Wenn aber damit die Akzeptanz in den aufzunehmenden Kommunen steigt, d.h., die emotional aufgebauten Spannungen langfristig abgebaut werden, sowie mehr Rechtssicherheit geschaffen wird, erhebt die Stadt Quedlinburg keine Einwände gegen diese Änderung des Gesetzentwurfes.
Quedlinburg, 7. Mai 2010
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