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Wahlen

Kommunalwahl am 9. Juni 2024



Bekanntmachungen


Wahlvorschlagsdokumente

(Anlage 6 - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift - ist beim Wahlleiter abzuholen)

Stadtrat Quedlinburg
Ortschaftsrat Bad Suderode

Ortschaftsrat Gernrode

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Hier geht es zu den wichtigsten Fragen und Antworten(externer Link)

Jugendbeiratswahl 2023


Bürgermeisterwahl 2022

Amtliche Wahlbekanntmachung zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Welterbestadt Quedlinburg am 20.03.2022
Gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung i.V.m. § 69 Abs. 6 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich hiermit das am 21.03.2022 durch den Gemeindewahlausschuss gem. § 37 KWG LSA festgestellte Ergebnis zur Wahl der Bürgermeisterin//des Bürgermeisters am 20.03.2022 bekannt:

Zahl der Wahlberechtigten 20.534
Zahl der Wähler/innen 6.310
Zahl der gültigen Stimmzettel 6.268
Zahl der ungültigen Stimmzettel 42
Zahl der gültigen Stimmen insgesamt 6.268
Stimmenverteilung:

Name Vorname Partei, wenn auf dem Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmen
Ballin Yves DIE LINKE / Grüne / SPD 2.049 (32,69%)
Ruch Frank CDU 3.655 (58.31%)
Wilkerling Ralph 564 (9,00%)

Nach § 30 Abs.8 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist zum Bürgermeister gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Der Gemeindewahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber

Herr Frank Ruch (CDU)

mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Bürgermeister der Welterbestadt Quedlinburg gewählt ist.

Nach § 50 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch (Wahleinspruch) erheben mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist beim Gemeindewahlleiter der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Der § 74 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) findet Anwendung.

Quedlinburg, 22.03.2022

gez. M. Busch

Michael Busch
Gemeindewahlleiter

Kommunalwahl 2019